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OnlyFans Steuern: Der Leitfaden für Creator in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · von OnlyPedia

OnlyFans Steuern: Der Leitfaden für Creator in Deutschland, Österreich und der Schweiz — OnlyPedia Ratgeber

Einnahmen aus OnlyFans sind steuerpflichtig, und Creator gelten als Selbstständige. OnlyFans behält in der Regel keine Steuern ein – du musst deine Einnahmen selbst erklären und versteuern. In Deutschland heißt das: Tätigkeit anmelden (meist als Gewerbe), innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abgeben, jährlich eine Einkommensteuererklärung mit Gewinnermittlung einreichen und ab 24.500 € Gewinn Gewerbesteuer zahlen. Bei der Umsatzsteuer gilt seit einem EuGH-Urteil von 2023 eine Besonderheit. Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen; er ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.

Das Wichtigste in Kürze

Steuerlicher Status
Selbstständig; in Deutschland meist gewerbliche Einkünfte
Anmeldung (DE)
Gewerbeamt + Fragebogen zur steuerlichen Erfassung via ELSTER, binnen 1 Monat
Grundfreibetrag Einkommensteuer (DE) 2026
12.348 € zu versteuerndes Einkommen
Gewerbesteuer (DE)
Freibetrag 24.500 € Gewinn pro Jahr (Einzelunternehmen)
Umsatzsteuer (DE)
Leistung an Fenix International (UK) – nach EuGH C-695/20 in Deutschland in der Regel nicht steuerbar
Kleinunternehmer (DE, § 19 UStG)
Vorjahr ≤ 25.000 €, laufendes Jahr ≤ 100.000 € Umsatz
Österreich / Schweiz
Kleinunternehmergrenze 55.000 € / MWST-Pflicht ab 100.000 CHF Umsatz
Steuerabzug durch OnlyFans
In der Regel keiner

Die Grundlage: Du führst ein eigenes Unternehmen

OnlyFans stellt Creator nicht an, sondern zahlt sie als selbstständige Vertragspartner aus. Einkommensteuer und Vorsorge sind deshalb deine Sache. Deine Betriebseinnahmen sind die Auszahlungen von OnlyFans (deine 80 %, plus Einnahmen aus dem Empfehlungsprogramm). Ziehst du die Betriebsausgaben ab, bleibt der Gewinn, den du versteuerst. Führe von Anfang an Buch: OnlyFans-Abrechnungen, Kontoauszüge und Belege.

Steuerregeln hängen von deinem Land und deiner persönlichen Situation ab. Nutze diesen Ratgeber zur Orientierung und lass die Details von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater bestätigen. Formulare wie das US-amerikanische 1099 betreffen nur Creator mit Steuersitz in den USA.

Gewerbe oder freiberuflich? So meldest du dich an

Die Finanzverwaltung ordnet Einnahmen von Influencern und Content-Creatorn grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit ein. Freiberuflich (§ 18 EStG) sind nur bestimmte Berufe, etwa künstlerische oder unterrichtende Tätigkeiten – ob das bei einem OnlyFans-Account zutrifft, ist eine Frage des Einzelfalls und in der Praxis die Ausnahme. Die Einordnung entscheidet darüber, ob Gewerbesteuer anfallen kann. Im Zweifel: mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung klären.

  1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt deiner Gemeinde (entfällt, wenn deine Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird). Beschreibe die Tätigkeit wahrheitsgemäß; viele wählen eine sachliche Formulierung wie „Erstellung und Vertrieb digitaler Medieninhalte“.
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über ELSTER beim Finanzamt eingehen (§ 138 AO). Darin schätzt du Umsatz und Gewinn und entscheidest dich unter anderem für oder gegen die Kleinunternehmerregelung. Danach bekommst du eine Steuernummer.
  3. Steuerangaben bei OnlyFans hinterlegen, bevor die erste Auszahlung kommt.

Gut zu wissen: Seit 2023 müssen digitale Plattformen nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG, EU-Richtlinie DAC7) unter bestimmten Umständen Einkünfte ihrer Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Ob gemeldet wird oder nicht: Steuerpflichtig sind deine Einnahmen immer.

Einkommensteuer: Gewinn ermitteln und erklären

Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer ermittelst du deinen Gewinn in der Regel mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) und trägst ihn in der Einkommensteuererklärung ein – in der Anlage G bei gewerblichen, in der Anlage S bei freiberuflichen Einkünften. Die Erklärung gibst du elektronisch über ELSTER ab.

Versteuert wird dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen – also OnlyFans zusammen mit Gehalt oder anderen Einkünften. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) fällt keine Einkommensteuer an; darüber steigt der Steuersatz progressiv. Hast du neben OnlyFans einen Job, kann der Gewinn deshalb schnell spürbar besteuert werden.

Vorauszahlungen: Das Finanzamt kann vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen (fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember), meist auf Grundlage deiner letzten Veranlagung. Lege deshalb von jeder Auszahlung einen festen Anteil zurück – wie viel, hängt von deinem Gesamteinkommen ab; eine Steuerberatung kann dir eine konkrete Quote nennen.

Gewerbesteuer

Ist deine Tätigkeit gewerblich, kann Gewerbesteuer anfallen – aber erst, wenn dein Gewinn (vereinfacht gesagt) den Freibetrag von 24.500 € im Jahr übersteigt, der für Einzelunternehmen gilt. Auf den Betrag darüber wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet und mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert. Die gezahlte Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmen nach § 35 EStG zu einem großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet (mit dem Vierfachen des Steuermessbetrags); bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht sich die Belastung meist weitgehend aus.

Umsatzsteuer: Was das EuGH-Urteil bedeutet

Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Februar 2023 im Verfahren C-695/20 (Fenix International) entschieden, dass eine Plattform wie OnlyFans umsatzsteuerlich grundsätzlich als Erbringerin der Leistungen an die Fans gilt. Daraus ergibt sich eine Leistungskette: Der Creator erbringt seine Leistung an Fenix International (B2B), und Fenix erbringt die Leistung an die Fans.

Da Fenix in Großbritannien sitzt, liegt der Ort der Leistung des Creators nach verbreiteter Auffassung beim Empfänger – die OnlyFans-Einnahmen sind damit in Deutschland in der Regel nicht steuerbar, es fällt also keine deutsche Umsatzsteuer darauf an. Die Umsatzsteuer gegenüber den Fans ist Sache der Plattform.

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bleibt trotzdem relevant, etwa für weitere Einnahmen im Inland wie Kooperationen mit deutschen Marken. Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten. Weil die umsatzsteuerliche Behandlung vom Einzelfall abhängt (Wohnsitz, weitere Einnahmen, Rechnungsstellung), solltest du sie mit einer Steuerberatung abstimmen.

Betriebsausgaben: Was du absetzen kannst

Ausgaben, die durch deine Creator-Tätigkeit veranlasst sind, mindern deinen Gewinn. Typische Beispiele:

  • Kamera, Licht, Mikrofon und Schnittsoftware (bei gemischter Nutzung anteilig).
  • Handy und Internet (beruflicher Anteil).
  • Requisiten, Kostüme und Sets für Inhalte – bei Kleidung sind die Regeln streng: Was auch im Alltag getragen werden kann (bürgerliche Kleidung), ist in der Regel nicht absetzbar.
  • Werbekosten, bezahlte Tools sowie Agentur- oder Management-Provisionen.
  • Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Kosten für Steuerberatung und Buchhaltung.

Bewahre die Belege auf und notiere den betrieblichen Zweck. Private Ausgaben werden nicht absetzbar, nur weil sie in deinen Inhalten vorkommen.

Belege, Dollar-Umrechnung und Aufbewahrung

  • Abrechnungen sichern: Lade deine OnlyFans-Abrechnungen regelmäßig herunter – auch, bevor du einen Account löschst.
  • Dollar in Euro: OnlyFans führt dein Guthaben in US-Dollar. Maßgeblich ist, was auf deinem Konto in Euro ankommt; dokumentiere Auszahlungsdatum, Betrag und Umrechnungskurs deiner Bank.
  • Eigenes Geschäftskonto: Nicht vorgeschrieben, aber es trennt Privates und Geschäftliches und erleichtert die Buchhaltung.
  • Aufbewahrung: Buchungsbelege wie Rechnungen und Abrechnungen musst du seit 2025 grundsätzlich 8 Jahre aufbewahren (vorher 10), andere steuerlich relevante Geschäftsunterlagen 6 Jahre.

Österreich und Schweiz

Österreich

Auch in Österreich sind OnlyFans-Einnahmen als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bzw. Gewerbebetrieb einkommensteuerpflichtig. 2026 bleiben Einkommen bis 13.539 € im Jahr steuerfrei, darüber steigt der Tarif stufenweise von 20 % an. Die Kleinunternehmergrenze für die Umsatzsteuer liegt seit 2025 bei 55.000 € brutto Jahresumsatz, mit einer Toleranz von 10 % bis zum Jahresende. Ob du einen Gewerbeschein brauchst oder als Neue Selbständige bzw. Neuer Selbständiger bei der SVS versichert bist, hängt von deiner Tätigkeit ab – das klären die Wirtschaftskammer (WKO) oder eine Steuerberatung.

Schweiz

In der Schweiz versteuerst du OnlyFans-Einnahmen als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Bund, Kanton und Gemeinde). Als Selbständigerwerbende oder Selbständigerwerbender musst du dich bei einer AHV-Ausgleichskasse anmelden und die Beiträge an AHV/IV/EO selbst tragen. Bei der Mehrwertsteuer musst du dich bei der ESTV anmelden, sobald dein Jahresumsatz 100.000 CHF erreicht; bis 500.000 CHF Umsatz reicht eine vereinfachte Buchhaltung (Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage).

Erfährt jemand durch die Steuer von OnlyFans?

Das Finanzamt sieht deine Einnahmen, aber Steuerdaten sind vertraulich und unterliegen dem Steuergeheimnis (§ 30 AO). Die Gewerbeanmeldung ist dagegen eine Meldung an die Gemeinde, und die Angaben werden nach § 14 GewO an weitere Stellen wie Finanzamt und Industrie- und Handelskammer übermittelt – deshalb lohnt eine sachliche, zutreffende Tätigkeitsbeschreibung. Manche Creator arbeiten mit Hilfe einer Steuerberatung über eine eigene Gesellschaft; das ist eine Frage der Rechtsform, kein Weg, Steuern zu vermeiden. Weitere Tipps zur Privatsphäre: OnlyFans anonym bewerben.

Häufige Fragen

Muss ich meine OnlyFans-Einnahmen versteuern?

Ja. OnlyFans-Einnahmen sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz steuerpflichtig. Creator sind selbstständig und müssen ihre Einnahmen selbst erklären; OnlyFans behält in der Regel keine Steuern ein.

Muss ich für OnlyFans ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland in den meisten Fällen ja, denn die Finanzverwaltung stuft Creator-Tätigkeiten grundsätzlich als gewerblich ein. Nur wenn deine Tätigkeit ausnahmsweise als freiberuflich (etwa künstlerisch) gilt, entfällt die Gewerbeanmeldung. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung brauchst du in beiden Fällen.

Zahle ich Umsatzsteuer auf OnlyFans-Einnahmen?

Nach dem EuGH-Urteil C-695/20 erbringst du deine Leistung an Fenix International in Großbritannien. Diese ist in Deutschland in der Regel nicht steuerbar, sodass keine deutsche Umsatzsteuer anfällt. Für andere Einnahmen kann die Kleinunternehmerregelung relevant sein – lass das von einer Steuerberatung prüfen.

Ab wann zahle ich Gewerbesteuer?

Einzelunternehmen haben einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn im Jahr. Erst darüber fällt Gewerbesteuer an, und sie wird zu einem großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wie viel sollte ich für die Steuer zurücklegen?

Das hängt von deinem gesamten Einkommen ab, weil der Einkommensteuersatz progressiv ist. Lege von jeder Auszahlung einen festen Anteil zurück und lass dir von einer Steuerberatung eine passende Quote nennen – auch für mögliche Vorauszahlungen.

Kann ich Kleidung und Make-up absetzen?

Nur eingeschränkt. Kostüme und Requisiten, die ausschließlich für Inhalte genutzt werden, sind eher absetzbar; Alltagskleidung und Körperpflege in der Regel nicht. Lass dich im Zweifel beraten.

Wie ist das in Österreich und der Schweiz?

In Österreich sind Einkommen bis 13.539 € (2026) einkommensteuerfrei, und die Kleinunternehmergrenze liegt bei 55.000 € brutto. In der Schweiz meldest du dich als Selbständigerwerbende oder Selbständigerwerbender bei der AHV-Ausgleichskasse an; mehrwertsteuerpflichtig wirst du ab 100.000 CHF Jahresumsatz.

Quellen

  1. Bundesfinanzministerium — Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?
  2. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin — FAQ Social-Media-Akteure (Influencer)
  3. ELSTER — Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen
  4. Bundesfinanzministerium — Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 (Grundfreibetrag)
  5. Gesetze im Internet — § 37 EStG Einkommensteuer-Vorauszahlung
  6. Gesetze im Internet — § 11 GewStG (Freibetrag 24.500 Euro)
  7. Handelskammer Hamburg — Gewerbesteuer (Anrechnung nach § 35 EStG)
  8. Deloitte Tax-News — EuGH: Influencer, Online-Plattformen und die Erhebung der Mehrwertsteuer (C-695/20)
  9. Bundesfinanzministerium — Sonderregelung für Kleinunternehmer, Neufassung § 19 UStG ab 2025
  10. BZSt — Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
  11. IHK Köln — Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (8 Jahre für Buchungsbelege)
  12. Gesetze im Internet — § 30 AO Steuergeheimnis
  13. Gesetze im Internet — § 14 GewO (Übermittlung der Gewerbeanzeige)
  14. Unternehmensserviceportal (AT) — Kleinunternehmerregelung ab 2025
  15. WKO — Aktuelle Werte Einkommen- und Körperschaftsteuer 2026
  16. ESTV — MWST-Steuerpflicht
  17. KMU-Portal (CH) — Selbstständigkeit: ein Leitfaden
  18. ch.ch — AHV für Selbstständigerwerbende

OnlyPedia ist ein unabhängiges Verzeichnis und steht in keiner Verbindung zu OnlyFans oder Fenix International. Regeln, Gebühren und Limits der Plattform können sich ändern – prüfe immer die aktuellen Nutzungsbedingungen und das Help Center von OnlyFans. Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

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